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Nachweise fürs Kundenaudit: Export ohne Nachtschicht

CGuardPro

Die Anfrage kommt selten mit viel Vorlauf: Der Auftraggeber prüft seine Dienstleister und möchte für das letzte Quartal Anwesenheitszeiten, Rundgangsnachweise, die Qualifikation der eingesetzten Sicherheitskräfte und eine Aufstellung der Vorfälle. Wer die Nachweise für ein Kundenaudit im Sicherheitsdienst erst dann zusammenstellt, verbringt mehrere Abende damit, aus Stundenzetteln, Wachbüchern und Personalakten ein Bild zu rekonstruieren, das eigentlich fortlaufend hätte entstehen sollen.

Die gute Nachricht: Der Export selbst ist der einfachste Teil. Er dauert Minuten, wenn die Daten strukturiert vorliegen, und Tage, wenn nicht. Die eigentliche Arbeit liegt vorher – in der Entscheidung, welche Angaben bei jedem Dienst, jedem Rundgang und jeder Meldung mit erfasst werden. Dieser Artikel beschreibt, was üblicherweise verlangt wird und was Sie im Betrieb dafür vorbereiten müssen.

Was üblicherweise verlangt wird

Anwesenheitszeiten je Dienstposten. Nicht der Dienstplan, sondern die tatsächliche An- und Abmeldung: wer war wann an welchem Einsatzobjekt, an welchem Dienstposten. Abweichungen zwischen Plan und Ist müssen erklärbar sein, nicht unsichtbar.

Rundgangsnachweise. Welche Kontrollpunkte wurden zu welcher Zeit erreicht, welche Rundgänge sind unvollständig geblieben und warum. Ein Auftraggeber, der Rundgänge bezahlt, will sehen, dass sie stattgefunden haben.

Qualifikation des eingesetzten Personals. Welche Nachweise liegen für die Sicherheitskräfte vor, die an seinem Objekt eingesetzt waren, und waren sie im Einsatzzeitraum gültig. Diese Frage ist der häufigste Stolperstein, weil sie zwei Datenbestände verbindet, die in vielen Unternehmen getrennt geführt werden: die Personalunterlagen und den Einsatz.

Vorfälle des Zeitraums. Vollständig, mit Uhrzeit, Ort, Art, Maßnahme und der Angabe, wer verständigt wurde. Nicht nur die großen – gerade die Vollständigkeit ist der Prüfpunkt.

Objekteinweisung und Anweisungen. Wer war für dieses Einsatzobjekt eingewiesen, wann, und auf welchen Stand der Dienstanweisung. Auch hier zählt der Zeitbezug: Eine Einweisung, die nach dem ersten Einsatz stattgefunden hat, wirft im Audit mehr Fragen auf, als eine fehlende Einweisung es täte.

Dazu kommt in fast jedem Fall eine Frage, die im Anforderungsschreiben nicht auftaucht, aber im Gespräch gestellt wird: Wie schnell konnten Sie antworten? Ein Unternehmen, das die Aufstellung in wenigen Tagen liefert, hinterlässt einen anderen Eindruck als eines, das um Fristverlängerung bittet – unabhängig davon, was am Ende in den Unterlagen steht.

Warum die Zusammenstellung so oft scheitert

Nicht, weil die Daten fehlen. Sie sind fast immer vorhanden – aber sie liegen in Formen, die sich nicht verbinden lassen. Die Anwesenheit steht auf Stundenzetteln, die Vorfälle in einer Kladde am Objekt, die Qualifikationsnachweise in Personalordnern, die Rundgänge nirgends oder auf Papierlisten, die nach der Schicht liegen bleiben.

Drei Lücken sind dabei die häufigsten. Erstens fehlt der Objektbezug: Eine erfasste Arbeitszeit ohne Angabe des Einsatzobjekts lässt sich einem Auftraggeber nicht zuordnen, und damit ist der Nachweis für dieses Objekt nicht erstellbar. Zweitens fehlt die Zeitgenauigkeit: „Frühschicht“ ist keine Angabe, die eine Prüfung übersteht. Drittens fehlt die Kategorie: Vorfälle als Freitext lassen sich zählen, aber nicht auswerten.

Der Dienstplan mit Schichten mehrerer Einsatzobjekte in der Wochenansicht

Was Sie vorher strukturieren müssen

Damit ein Export überhaupt möglich ist, brauchen die laufenden Daten vier Eigenschaften. Sie kosten im Alltag wenig und entscheiden über den Aufwand im Ernstfall.

Jeder Datensatz kennt sein Einsatzobjekt. Anwesenheit, Meldung, Rundgang, Foto – alles hängt an einem Objekt und damit an einem Auftraggeber. Ohne diese Verknüpfung ist keine kundenbezogene Auswertung möglich.

Jeder Datensatz hat einen genauen Zeitpunkt. Nicht die Schichtbezeichnung, sondern Datum und Uhrzeit. Das ist die Voraussetzung dafür, dass ein Zeitraum überhaupt abgegrenzt werden kann.

Meldungen haben Arten. Fünf bis acht Kategorien genügen, sie müssen nur konsequent verwendet werden.

Qualifikationen haben Gültigkeitszeiträume und hängen an der Person. Nur dann lässt sich die Frage beantworten, ob ein Nachweis zum Zeitpunkt des Einsatzes gültig war – und genau so wird sie im Audit gestellt.

Die Erfassung der Anwesenheit im Dienst ist unter Zeiterfassung im Sicherheitsdienst beschrieben, die Rundgangsnachweise unter Wächterkontrolle mit QR-Punkten.

Die Übersicht der Meldungen mit Uhrzeit, Objekt und Bearbeitungsstand

Der Export selbst

Wenn die Grundlage stimmt, besteht der Export aus drei Angaben: Zeitraum, Einsatzobjekt, Datenart. Was dabei herauskommt, sollte in einem Format vorliegen, das der Auftraggeber weiterverarbeiten kann – eine Tabelle für Zahlen, ein lesbares Dokument für Vorfälle und Nachweise.

Zwei Punkte werden dabei regelmäßig übersehen. Erstens gehört zu jedem Export der Hinweis, wann er erstellt wurde und welchen Zeitraum er umfasst; ein Auszug ohne diese Angaben ist im Zweifel wertlos. Zweitens: Exportieren Sie nur, was zum Einsatzobjekt dieses Auftraggebers gehört. Eine Aufstellung, die versehentlich Daten anderer Kunden oder nicht erforderliche personenbezogene Angaben enthält, ist ein eigenes Problem – und es fällt Ihnen später auf die Füße, nicht dem Empfänger.

Noch bequemer wird es, wenn der Auftraggeber die laufenden Nachweise selbst abrufen kann, statt sie anzufordern. Dann ist das Audit kein Ereignis mehr, sondern eine Bestätigung dessen, was er ohnehin sieht. Wie das aussieht, zeigt Kundenportal für Sicherheitsdienste.

Die Vorbereitung, die sich immer lohnt

Es gibt drei Dinge, die Sie unabhängig von jedem konkreten Audit tun können und die den Ernstfall entschärfen.

Einmal im Quartal einen Probeexport ziehen. Nicht, weil jemand ihn verlangt, sondern um zu sehen, was fehlt. Fehlende Objektzuordnungen, unkategorisierte Meldungen und abgelaufene Qualifikationsnachweise fallen dabei sofort auf – und lassen sich in Ruhe korrigieren statt unter Zeitdruck.

Eine feste Ansprechperson benennen. Audits kommen unangekündigt und treffen sonst denjenigen, der gerade greifbar ist. Wenn eine Person im Unternehmen weiß, wie ein Export entsteht und was er enthalten darf, verkürzt das die Reaktionszeit erheblich.

Den Umfang vorab mit dem Auftraggeber klären. Viele Auditanfragen sind weiter gefasst, als sie gemeint sind. Ein kurzes Gespräch darüber, welche Frage eigentlich beantwortet werden soll, spart oft mehr Arbeit als jede Automatisierung – und verhindert, dass Sie mehr Daten herausgeben als nötig.

Datenschutz und Aufbewahrung nicht vergessen

Ein Auditexport enthält personenbezogene Daten Ihrer Beschäftigten. Welche Angaben Sie an einen Auftraggeber herausgeben dürfen, in welchem Umfang und auf welcher Grundlage, hängt vom Vertrag, vom Zweck und von der jeweils geltenden Rechtslage ab, die sich ändert und regional unterschiedlich ausgelegt wird. Geben Sie im Zweifel weniger heraus und klären Sie den Umfang vorher – mit dem Auftraggeber und mit qualifizierter Rechtsberatung. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Dasselbe gilt in die andere Richtung: Daten, die Sie für Nachweise vorhalten, sollten nicht unbegrenzt bestehen bleiben, sondern nach festgelegten Fristen entfallen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Auditzusammenstellung realistisch? Das hängt fast vollständig davon ab, ob die Daten strukturiert vorliegen. Sind sie es, ist es eine Frage von Minuten. Sind sie es nicht, ist es Rekonstruktionsarbeit, deren Ergebnis zudem angreifbar bleibt.

Was tun, wenn für einen zurückliegenden Zeitraum Nachweise fehlen? Die Lücke benennen, statt sie zu füllen. Nachträglich erzeugte Nachweise sind das Risiko, das ein Audit am ehesten eskalieren lässt. Ein erklärter Ausfall ist deutlich weniger schädlich als ein rekonstruierter Eintrag.

Muss man dem Auftraggeber die Namen der eingesetzten Sicherheitskräfte nennen? Das richtet sich nach Vertrag und Rechtslage und sollte vorab geklärt sein. In vielen Fällen genügt der Nachweis, dass qualifiziertes Personal eingesetzt war, ohne alle personenbezogenen Details offenzulegen.

Sollte man Abweichungen im Export sichtbar lassen? Ja. Ein Export ohne jede Abweichung wirkt geglättet und weckt Misstrauen. Abweichungen mit hinterlegtem Grund wirken dagegen wie das, was sie sind: ein funktionierender Betrieb.


Wenn Sie beim nächsten Kundenaudit lieber exportieren als rekonstruieren, sehen Sie sich CGuardPro an.

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