Sicherheitsdienst für Banken
stiller Alarm, Filialkontrolle und lückenlose Nachweise

Im Finanzsektor wird Sicherheit nicht an Präsenz gemessen, sondern an Reaktionszeit und Beweiskraft. Ihr Institut will wissen, wann der SB-Bereich zuletzt kontrolliert wurde, wie schnell eine Meldung die Leitstelle erreicht hat und ob jede Filiale gleich behandelt wird. CGuardPro liefert diese Antworten aus dem laufenden Dienst — ohne dass jemand am Monatsende Zettel sortiert.

🔒 DSGVO-konform · Daten in der EU · keine Zusatzhardware

Was Bankobjekte besonders macht

Der SB-Bereich lebt außerhalb der Öffnungszeiten

Nachts hält sich dort auf, wer nicht zum Geldabheben kommt: Vandalismus, Übernachtungen, manipulierte Geräte. Kontrolliert wird selten von einer Stammkraft, sondern von einer Streife, die zwanzig Filialen anfährt.

Viele Filialen, ein Standard

Was in der Hauptstelle selbstverständlich ist, kennt die Kraft in der Zweigstelle nicht. Ohne hinterlegte Dienstanweisung je Objekt kontrolliert jede Streife das, was sie für richtig hält.

Ein Alarm zählt nur, wenn er ankommt

Ein Überfall oder eine Bedrohungslage lässt keine Zeit für Telefonate. Der Alarm muss still auslösen, sofort in der Leitstelle liegen und danach mit Uhrzeit belegbar sein — für Institut, Polizei und Versicherer.

So arbeitet CGuardPro im Finanzobjekt

01

Stiller Überfallalarm

Der Notrufknopf im Smartphone löst ohne sichtbare Bedienung aus und startet in Ihrer Leitstelle den vollständigen Alarmweg: Person, Objekt, Standort und Uhrzeit, mit mehreren Zustellwegen, damit keine Meldung liegen bleibt.

02

Filialkontrolle mit QR

Kontrollpunkte an SB-Foyer, Automaten, Nebenräumen, Notausgängen und Außenhaut. Der Scan trägt Systemzeit und Standort — die Kontrolle ist belegt, nicht nur eingetragen.

03

Streife über viele Objekte

Die Anfahrt vieler Filialen wird als Objektfolge geplant. Der Einsatzleiter sieht auf der Karte, wo das Fahrzeug ist und welches Objekt noch offen ist, ohne die Streife anzurufen.

04

Bericht je Filiale

Rundgänge, Vorkommnisse und Anwesenheit werden je Objekt und Zeitraum als PDF ausgegeben. Das Institut sieht dieselben Daten live im Kundenportal — für jede Filiale getrennt.

Was Institute an einem Sicherheitsdienst prüfen

Beweiskraft schlägt Anwesenheit

Banken sind geübt darin, Dienstleister an Kennzahlen zu messen. Für den Objektschutz laufen sie auf drei Fragen hinaus: Wurde die vereinbarte Kontrolle durchgeführt, wann genau, und wie lange hat es von der Feststellung bis zur Meldung gedauert. Wer darauf mit einer Kladde antwortet, verhandelt beim nächsten Mal über den Preis. Wer mit einem verifizierten Zeitstempel antwortet, verhandelt über den Leistungsumfang.

Deshalb ist die Verifikation in CGuardPro serverseitig gebaut. Uhrzeit, Standort und Autor eines Vorgangs kommen vom System, nicht aus der Eingabe der Wachkraft. Korrekturen sind möglich, bleiben aber als Änderung nachvollziehbar. Diese Eigenschaft ist der eigentliche Unterschied zu jeder Excel-Lösung: Nicht die schönere Darstellung, sondern die Tatsache, dass die Zahlen nicht nachträglich passend gemacht werden können.

Für Ausschreibungen und Rahmenverträge zahlt sich das doppelt aus. Wenn ein Institut einen Bestand von Filialen vergibt, will es einen einheitlichen Nachweis über alle Objekte — nicht zwanzig unterschiedliche Berichtsformen aus zwanzig Regionen.

Der SB-Bereich in der Nacht

Selbstbedienungsbereiche sind der Teil einer Filiale, der außerhalb der Öffnungszeiten weiterläuft — und damit der Teil, an dem die meisten Vorgänge entstehen. Manipulierte Geräte, beschädigte Türen, Personen, die dort übernachten, Verschmutzungen, aufgebrochene Briefkästen: Für das Institut ist jeder dieser Fälle ein eigener Prozess mit eigenem Meldeweg.

In CGuardPro legen Sie dafür eigene Vorkommnisarten mit Dringlichkeitsstufen an. Eine kritische Meldung benachrichtigt sofort den Einsatzleiter, eine einfache Feststellung landet im Wachbuch des Objekts. Der Bericht am Monatsende zeigt beides getrennt, sodass die Filialorganisation sieht, wo sich Vorfälle häufen und wo nicht.

Weil Streifen viele Objekte anfahren, zählt außerdem der Nachweis der Anfahrt selbst. Die geplante Objektfolge, die verifizierten Scans und die Live-Karte machen aus der vertraglich vereinbarten Anzahl Kontrollen eine überprüfbare Größe — für Sie in der Disposition und für das Institut in der Abnahme.

Datenschutz, Aufbewahrung und die Grenzen der Ortung

Bankobjekte liegen im öffentlich zugänglichen Raum und sind videoüberwacht. Verantwortlich dafür ist in aller Regel das Institut; Ihr Sicherheitsunternehmen arbeitet in dessen Auftrag. Was in Ihrer Verantwortung liegt, ist die eigene Dokumentation — und die enthält personenbezogene Daten, sobald ein Vorkommnis eine Person beschreibt.

CGuardPro beantwortet das technisch: rollenbasierte Zugriffe, ein Kundenportal, in dem der Auftraggeber nur seine eigenen Einsatzobjekte sieht, eine je Datenart einstellbare Aufbewahrungsdauer und eine Protokollierung jeder Änderung. Die Ortung Ihrer Kräfte lässt sich auf die Dienstzeit begrenzen — die Grundlage, auf der sich mit einem Betriebsrat eine tragfähige Vereinbarung schließen lässt.

Der Rahmen ist die DSGVO, zuständig ist die Datenschutzaufsicht Ihres Bundeslandes; für das Bewachungsgewerbe gelten die Erlaubnispflicht nach § 34a GewO und das Bewacherregister. Welche zusätzlichen Anforderungen Ihr Institut und dessen Versicherer stellen, steht in deren Vorgaben — dieser Text nennt sie nicht und ersetzt keine Rechtsberatung.

Was Ihr Finanzauftrag konkret bekommt

  • Stiller Überfallalarm vom Smartphone mit vollständigem Weg in Ihre Leitstelle
  • QR-Kontrollpunkte in SB-Foyer, Nebenräumen, Notausgängen und Außenhaut
  • Streifenfahrten über viele Filialen mit Live-Karte und Nachweis je Objekt
  • Eigene Vorkommnisarten mit Dringlichkeit und getrenntem Meldeweg
  • Einheitliche Berichte über alle Filialen eines Instituts, als PDF je Zeitraum
  • Kundenportal: das Institut sieht jede Filiale getrennt und in Echtzeit

Finanzobjekte, die damit betreut werden

BankfilialenSB-StandorteSparkassen-GeschäftsstellenZentralen und VerwaltungenRechenzentren von InstitutenVersicherungsstandorteWertlagerKundencenter

Häufig gestellte Fragen

Ersetzt der Notrufknopf eine Überfallmeldeanlage? +

Nein. Die fest installierte Anlage gehört dem Institut und bleibt unberührt. Der Notrufknopf ist die persönliche Auslösung Ihrer Wachkraft — überall dort verfügbar, wo sie gerade steht, auch außerhalb der Filiale, mit Standort und vollständigem Alarmweg in Ihre eigene Leitstelle.

Wie belegen wir die vereinbarte Anzahl an Kontrollfahrten? +

Jede Anfahrt hinterlässt einen verifizierten Scan am Objekt mit Systemzeit und Standort. Der Bericht je Filiale und Zeitraum zeigt die tatsächlich gelaufenen Kontrollen, und ausgefallene Rundgänge werden während der Schicht gemeldet, nicht erst im Monatsbericht.

Können wir unterschiedliche Anweisungen je Filiale hinterlegen? +

Ja. Dienstanweisung, Ansprechpartner und Objektbesonderheiten hängen am jeweiligen Einsatzobjekt und sind in der App abrufbar. Auch eine Vertretung, die zum ersten Mal an diesem Objekt ist, arbeitet nach derselben Fassung.

Sieht das Institut unsere internen Daten? +

Nein. Im Kundenportal sieht der Auftraggeber ausschließlich Rundgänge, Vorkommnisse und Berichte seiner eigenen Einsatzobjekte. Personalthemen, interne Vermerke und Ihre Disposition bleiben in Ihrem Haus.

Wie lange werden die Nachweise aufbewahrt? +

Die Aufbewahrungsdauer ist je Datenart einstellbar und richtet sich nach dem, was Sie mit dem Institut vereinbaren und was der Datenschutz zulässt. Berichte lassen sich vor einer Löschung für jeden Zeitraum als PDF exportieren.

Dieser Text nennt den Rahmen, in dem das Bewachungsgewerbe in Deutschland arbeitet: die Erlaubnispflicht nach § 34a GewO, das Bewacherregister und die DSGVO für personenbezogene Daten und Videoüberwachung. Er nennt bewusst keine Einzelvorschriften, Fristen oder Beträge und ist keine Rechtsberatung. Zuständig sind die Gewerbe- beziehungsweise Ordnungsbehörde Ihres Standorts, die Industrie- und Handelskammer für Unterrichtung und Sachkunde sowie die Datenschutzaufsicht Ihres Bundeslandes. Anforderungen des Instituts, seiner Versicherer und der Polizei an Alarmwege kommen hinzu; prüfen Sie Ihren konkreten Fall dort oder mit Ihrer Rechtsberatung.

Zeigen Sie es an Ihrem Filialbestand

Vereinbaren Sie eine Demo mit einer echten Streifenroute: Kontrollfahrt, SB-Bereich, stiller Alarm und der einheitliche Bericht für das Institut.