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Rechenzentren bewachen: Zutritt ist das ganze Thema

CGuardPro

In den meisten Einsatzobjekten ist die Zutrittskontrolle eine Aufgabe unter vielen. Im Rechenzentrum ist sie die Aufgabe. Wer einen Sicherheitsdienst für ein Rechenzentrum stellt, bewacht keine Sachwerte im klassischen Sinn, sondern die Frage, wer wann in welchem Raum stand und wer das bezeugen kann. Ein gestohlener Laptop ist ärgerlich. Ein nicht nachvollziehbarer Aufenthalt im Serverraum ist ein Vorfall, der den Auftraggeber seine Zertifizierung kosten kann.

Daraus folgt eine ungewöhnliche Schwerpunktsetzung im Dienst: weniger Streife, mehr Verfahren. Die Wachkraft am Empfang eines Rechenzentrums arbeitet einen großen Teil der Schicht an einer Frage, die anderswo in dreißig Sekunden erledigt ist: Darf diese Person heute hier hinein, in welchen Bereich, begleitet oder unbegleitet, und wie wird das belegt.

Sicherheitsdienst im Rechenzentrum: die Anmeldung beginnt vor dem Besuch

Ein Rechenzentrum kennt kaum spontane Besuche. Nahezu jeder Zutritt ist ein angemeldeter Vorgang: eine Wartung, eine Anlieferung, ein Techniker einer Fremdfirma, eine Kundenbegehung im Kolokationsbereich.

Für den Dienstposten heißt das, dass die entscheidende Arbeit vor dem Klingeln stattfindet. Die Wachkraft muss zu Schichtbeginn wissen, welche Anmeldungen für heute vorliegen, wer sie freigegeben hat, welcher Bereich betroffen ist und ob eine Begleitung vorgesehen ist. Fehlt eine dieser Angaben, ist das kein Formfehler, sondern der eigentliche Prüfpunkt.

Genauso wichtig ist der Umgang mit dem Nichtangemeldeten. Hier braucht die Anweisung eine unmissverständliche Regel: Die Sicherheitskraft entscheidet nicht selbst über Ausnahmen. Sie hat einen benannten Ansprechpartner beim Auftraggeber und einen beim eigenen Sicherheitsunternehmen, und die Rückfrage ist immer erlaubt. Eine Wachkraft, die aus Angst vor Ärger jemanden durchlässt, ist ein Ausbildungsproblem und ein Führungsproblem, kein Charakterproblem.

Schleusen, Vereinzelung und die Menschen darin

Vereinzelungsanlagen, Schleusen und Kartenleser funktionieren technisch zuverlässig und scheitern regelmäßig am Verhalten. Zwei Personen gehen zusammen durch, weil eine die Hände voll hat. Eine Tür wird aufgehalten, weil es höflich wirkt. Eine Karte wird verliehen, weil die eigene vergessen wurde.

Die Wachkraft ist genau dafür da: für die Fälle, in denen die Anlage recht hat und der Mensch trotzdem hindurchmöchte. Das ist unangenehm, es kostet Freundlichkeit, und es ist der Kern des Auftrags. Deshalb gehört in die Einweisung nicht nur der Ablauf, sondern die Formulierung. Sätze, mit denen man jemanden zurückschickt, ohne ihn zu beschämen, muss man einmal gehört und geübt haben.

Übersichtsseite mit laufenden Diensten, offenen Meldungen und dem aktuellen Bearbeitungsstand

Begleitung von Technikern und Fremdfirmen

Die Begleitpflicht ist der personalintensivste Teil des Auftrags und der, den Auftraggeber am häufigsten unterschätzen. Eine Wartung im Doppelboden kann Stunden dauern, und in dieser Zeit ist eine Sicherheitskraft gebunden.

Praktisch bewährt hat sich, die Begleitung wie einen eigenen Dienstposten zu behandeln, nicht wie eine Nebentätigkeit des Empfangs. Sie steht im Dienstplan, sie hat eine Anweisung, sie hat einen Anfang und ein Ende mit Uhrzeit. Wo mehrere Begleitungen parallel anfallen, braucht es eine Vertretung am Empfang, sonst steht dort für zwei Stunden niemand, und genau das findet später jedes Audit.

Zur Begleitung gehört auch die Kontrolle des Mitgeführten. Was kommt herein, was geht heraus, welche Datenträger, welche Ersatzteile. Ohne eine schriftliche Regel wird daraus schnell eine Ermessensfrage, und Ermessen ist im Rechenzentrum das Gegenteil dessen, was verkauft wurde.

Jede Zutrittsbewegung wird zum Nachweis

Der Auftraggeber muss belegen können, dass sein Bereichskonzept nicht nur auf dem Papier existiert. Für das Sicherheitsunternehmen bedeutet das eine Dokumentationsdichte, die in anderen Objekten übertrieben wäre und hier das Minimum ist.

Sinnvoll ist, den Besucherverkehr, die Rundgänge und die Meldungen im selben System zu führen, damit sie sich später gegenseitig stützen. Ein digitales Wachbuch hält den Eintrag mit Zeitpunkt, Foto und Bearbeitungsstand fest, sobald er entsteht, statt am Schichtende aus der Erinnerung. Die Kontrollpunkte der Rundgänge lassen sich über QR-Marken belegen, sodass nachweisbar ist, dass jemand tatsächlich am Kälteverteiler stand und nicht nur ein Häkchen gesetzt hat. Wie wir die Wächterkontrolle aufbauen, ist dort ausführlicher beschrieben.

Für die Anwesenheit am Dienstposten gilt dasselbe Prinzip. Ein Dienstbeginn mit Selfie und geografischem Bezug klingt nach Misstrauen, ist aber vor allem ein Beleg gegenüber dem Auftraggeber, dass die vereinbarte Besetzung tatsächlich stand. Details dazu in der Zeiterfassung für den Sicherheitsdienst.

Technische Anlagen: melden, nicht bedienen

Klimatisierung, unterbrechungsfreie Stromversorgung, Brandfrüherkennung und Löschanlagen erzeugen im Rechenzentrum einen guten Teil der nächtlichen Meldungen. Die Versuchung ist groß, dass die Wachkraft mit der Zeit anfängt, kleine Störungen selbst zu quittieren, weil sie den Ablauf kennt.

Das ist der Punkt, an dem eine klare Grenze in die Anweisung gehört. Die Sicherheitskraft nimmt wahr, meldet, dokumentiert und sichert den Bereich. Sie bedient keine Anlagen des Auftraggebers, außer der Auftraggeber hat es ausdrücklich schriftlich vorgesehen und die Person nachweislich eingewiesen. Bei einer Löschanlage kommt hinzu, dass ein Raum nach der Auslösung nicht betreten wird, bis die Freigabe vorliegt. Solche Punkte gehören nicht in eine Fußnote, sondern in die Einweisung am ersten Tag.

Für die schnelle Verständigung zwischen Empfang, Streife und Einsatzleiter reicht in weitläufigen Anlagen das Telefon oft nicht. Eine Sprechverbindung über das Diensttelefon, wie sie PTT-Sprechfunk bietet, hat den Vorteil, dass alle in der Gruppe dasselbe hören und niemand eine Information zweimal weitergeben muss.

Vorfallmeldung mit Zeitpunkt, Beschreibung, Fotos und Bearbeitungsstand

Audits: worauf Prüfer tatsächlich schauen

Auftraggeber im Rechenzentrumsumfeld prüfen selten die Meinung der Wachkraft. Sie prüfen Konsistenz. Drei Muster tauchen immer wieder auf:

Lücken in der Besetzung. Wenn der Dienstplan eine Besetzung ausweist, die Anwesenheitsnachweise aber ein Loch von vierzig Minuten zeigen, ist die Frage nicht, ob etwas passiert ist, sondern warum die Lücke niemandem aufgefallen ist.

Rundgänge in unrealistischer Zeit. Fünf Kontrollpunkte über zweihundert Meter innerhalb einer Minute sind kein Rundgang. Solche Muster fallen bei jeder Auswertung auf und beschädigen das Vertrauen in alle anderen Nachweise gleich mit.

Meldungen ohne Abschluss. Ein Eintrag, der eine offene Tür meldet und nie einen Bearbeitungsstand bekommt, ist schlimmer als kein Eintrag. Jede Meldung braucht ein Ende, auch wenn das Ende lautet: geprüft, kein Befund.

Wer diese drei Punkte im Griff hat, besteht die meisten Begehungen ohne Vorbereitung, weil die Vorbereitung im Tagesgeschäft passiert ist.

Ein Wort zur Rechtslage

Anforderungen an Bewachungspersonal, Qualifikationsnachweise, Registereintragungen und der Umgang mit personenbezogenen Aufzeichnungen unterliegen einem Rahmen, der sich ändert und dessen Vollzug regional unterschiedlich gehandhabt wird. Klären Sie Ihre konkrete Konstellation, insbesondere Zutrittsprotokolle, Videoaufzeichnungen und Aufbewahrung, mit der zuständigen Behörde und mit rechtlicher Beratung. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie viele Wachkräfte braucht ein Rechenzentrum?

Das ergibt sich nicht aus der Fläche, sondern aus der Zahl der zu besetzenden Punkte und der erwarteten Begleitungen. Ein Objekt mit vielen Fremdfirmenzutritten braucht Reserve für Begleitungen, sonst bleibt der Empfang unbesetzt.

Darf die Sicherheitskraft eine Anlagenstörung selbst zurücksetzen?

Nur wenn der Auftraggeber das schriftlich vorgesehen und die Person eingewiesen hat. Der Regelfall ist: wahrnehmen, melden, dokumentieren, Bereich sichern.

Was passiert, wenn jemand ohne Anmeldung Zutritt verlangt?

Es gibt keine Ausnahme durch die Wachkraft. Es gibt eine benannte Rückfrage beim Auftraggeber und beim eigenen Einsatzleiter, und die Rückfrage wird dokumentiert, unabhängig vom Ergebnis.

Lohnt sich Videoanalyse zusätzlich zur Bewachung?

Sie kann Hinweise liefern, etwa auf das gemeinsame Durchgehen an einer Schleuse. Sie erzeugt aber auch Fehlalarme, verursacht Kosten und wirft Fragen zum Persönlichkeitsschutz auf. Sie unterstützt die Wachkraft, sie ersetzt weder Begleitung noch Entscheidung.


Wenn Sie Zutrittsdokumentation, Rundgänge und Anwesenheitsnachweise Ihrer Rechenzentrumsobjekte in einem System zusammenführen möchten, sehen Sie sich an, wie CGuardPro das für Sicherheitsunternehmen abbildet.

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